„Fabiu ist ein sperriger Typ mit kratziger Stimme und herausforderndem Blick. Er arbeitet als Maurer, lebt seit fast zehn Jahren in Deutschland. „Sklaverei“ ist das erste Wort, das ihm einfällt, spricht man ihn auf seine Arbeit hier an. „Scheiße“ das Zweite.“, (1, Absatz 5)
„Ich habe eine Frage: Wird diesen Dingen nicht ihr Lauf gelassen, weil Deutschland Arbeitskräfte braucht, die wenig oder gar nicht bezahlt werden? Und dann frage ich mich, ob das nicht eine maskierte und kontrollierte Sklaverei ist.“ Elvis Iancu, April 2015, Mall of Shame (2, S.27)
Einleitung
Der Anteil der Helfer*innen auf dem Bau ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Das passiert nicht, weil die Arbeit auf dem Bau so viel leichter oder automatisierter geworden ist und zu großen Teilen aus Helfertätigkeiten besteht (3)1. Nein, Facharbeiter*innen werden als Helfer*innen deklariert, um ihren Lohn zu drücken. Diese Praxis wird vor allem von Subunternehmen für migrantische Arbeitskräfte2 angewendet, die sich häufig schlechter im deutschen Rechtssystem orientieren können und teilweise keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben. Dadurch sind sie der Ausbeutung noch stärker ausgeliefert.
Was sind Helfer*innen?
Die Begriffe „Helfer*innen“ und „Bauhelfer*innen“ beschreiben Arbeitskräfte, die auf dem Bau Hilfs- und Anlerntätigkeiten durchführen: „Einfache oder zuarbeitende Tätigkeiten“ wie „Transport-, Abbruch-, Grabungs- und Reinigungsarbeiten“, also vereinfacht gesagt graben, Dinge von A nach B bringen (ggf. mit einer Schubkarre, aber nicht mit einem Kran), putzen, Wände einreißen. (4)
Diese unterscheidet sich klar von sog. „fachlich ausgerichteten Tätigkeiten“, „Spezialistentätigkeiten“ und „Expertentätigkeiten“. Im Tarifvertrag spiegelt sich dies in der niedrigsten Lohngruppe 1 wider, die momentan (ab April 2025) bei 15,27 €/h (Gesamttariflohn) entlohnt wird. Hierbei ist wichtig, dass sich die Lohngruppe nach der ausgeführten Tätigkeit richtet, nicht nach der Qualifikation (s.u.).
Der Anteil der Helfer*innen im Hochbau ist zwischen 2013 und 2022 von 28% auf 40% gestiegen, im Tiefbau, von 16% auf 22% (2, S.4). Gleichzeitig ist auch der Anteil ausländischer Beschäftigter im Hochbau noch stärker von 16% auf 36% gestiegen (3, S.7). Hierbei wurden nicht deutsche Arbeitskräfte durch migrantische Helfer*innen ersetzt – die Anzahl deutscher Arbeitskräfte im Bau ist weitestgehend konstant geblieben – es sind aber viele Helfer*innen in Subunternehmen dazugekommen. Dass der Zuwachs an Helfer*innen größtenteils durch migrantische Beschäftigte getragen wird, zeigt die untenstehende Grafik (3, S.11). Dies ist auch ein Indiz, dass die Baubranche migrantische Beschäftigte als „flexiblen Puffer“ nutzt, um Schwankungen in der Auftragslage auszugleichen.

Unter deutschen Arbeitskräften liegt der Anteil an Helfer*innen bei etwa 30%. Unter Beschäftigten aus dem Westbalkan, Polen, Rumänien und Bulgarien liegt er jeweils deutlich über der Hälfte, bei jenen aus Rumänien und Bulgarien sogar über 70%.3
Außerdem kommen sog. entsandte Arbeitskräfte, deren Unternehmen im Ausland registriert sind, in der Statistik nicht vor. Hierbei handelte es sich 2023 im Jahresdurchschnitt um maximal 39,000 Beschäftigte, wobei die Jahressumme an Arbeitsverhältnissen bei etwa 83,000 lag. (5, S.7&9)
Die Rolle der Subunternehmerketten
Es gibt seit längerem einen Trend zur Dezentralisierung von Baudienstleistungen. Während früher Baustellen häufig durch Fachkräfte bei Generalunternehmen durchgeführt wurden, werden immer häufiger Tätigkeiten an Subunternehmen vergeben. Ursprünglich nutzten Generalunternehmen Subunternehmen, um Auftragsschwankungen auszugleichen, mittlerweile ist das die dominante Strategie zur Kosten- und Risikosenkung:
„Dabei handelt es sich nicht länger um eine an technisch-organisatorischen Notwendigkeiten orientierte kooperative Vergabe, die für das Baugewerbe prägend ist, sondern um eine rein auf Kostenreduktion zielende Auslagerung ursprünglicher Kerntätigkeiten“ (3, S. 12)
Unternehmen werden zahlreicher und kleiner („Dezentralisierung der Unternehmen“), wodurch an der gleichen Baustelle heute mehr Unternehmen beteiligt sind. Daduch steigt die Anzahl rechtlicher Beziehungen zwischen Unternehmen. Es entstehen sogenannte Subunternehmerketten. Bei Großbaustellen sind Subunternehmerketten von vier, fünf oder sechs Stufen nicht unüblich. Ein Teil des Geldes, das früher Arbeiter*innen von Generalunternehmen bekamen, bekommt nun das Management und Eigentümer*innen der Subunternehmen. Ein anderer Teil verbleibt ganz beim Generalunternehmen, um den Profit zu erhöhen. Durch diese Praxis verschärft sich der Kostendruck auf nachgelagerte Unternehmen.
Zu dem Trend der Dezentralisierung gehört auch die Scheinselbstständigkeit von einzelnen Beschäftigten, die dann keinen Tarifbedingungen unterliegen und für ihren eigenen Arbeitsschutz sorgen müssen.
Beziehung zwischen Lohnabhängigen und Unternehmen
Die Beschäftigungsverhältnisse zwischen Beschäftigten und Subunternehmen sind meistens formell „legal“. Es ist aber eine Verschiebung von formellen Regeln hin zu persönlichen Bindungen und Abhängigkeiten zu beobachten. Dies war auch in dem Prozess der Organisierung rumänischer Arbeiter in der FAU Berlin im Zuge der „Mall of Shame“ zwischen 2014 und 2019 zu beobachten (6 und FAU-Berlin).
Häufig bestehen Verträge zwischen Beschäftigten und Subunternehmen nur zum Schein bzw. um Legalität gegenüber Kontrollen vorzugeben. Beschäftigte sind häufig bei Subunternehmen in Teilzeit angestellt, arbeiten aber real Vollzeit, auch mit Überstunden. Die Verträge geben Nettolöhne vor. Das bedeutet eine fixe Summe inkl. aller sonstigen üblichen Zulagen in der Baubranche wie Schmutzzulagen, Schlechtwettergeld, Feiertags- und Nachtzulagen. Diese werden dann aber in Realität nicht gezahlt. Lohn-Auszahlungen erfolgen meistens in bar. Berichte von Beschäftigten sprechen teilweise von Verträgen im Umfang von 20 Stunden pro Woche bei 55 Stunden geleisteter Arbeit (3, S.13).
Sozial- und Rentenversicherungen werden auf Grundlage des vertraglich vereinbarten Lohns gezahlt, der deutlich niedriger ist als der Lohn, der den Arbeitenden aufgrund der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit zusteht. Rentenansprüche, Urlaubstage, -vergütung und Lohnfortzahlungen bei Krankheit oder durch Unfälle fallen dadurch deutlich niedriger aus als für Vollzeit-Beschäftigte oder entfallen vollständig.
In einer Erhebung unter rumänischen Bau-Beschäftigten wiesen lediglich 28 von 147 Arbeitsverhältnissen den bis zum 31.12.2021 geltenden und für Fachkräfte vorgesehenen Branchenmindestlohn 2 (15,71€ in 2021) auf. Die anderen wiesen einen Helfer*innenlohn auf – 74 davon mit dem niedrigstmöglichen Lohn in Höhe von 12,85€/h in 2021 (3, S.14). Dass der Baumindestlohn 2021 entfallen ist, begünstigt ein noch stärkeres Lohndumping auf dem Bau.
Ein weiteres Merkmal der informellen Beziehung zwischen Unternehmen und Arbeitskräften ist, dass Unternehmen für ihre Fachkräfte Unterkünfte bereitstellen, für die sie ihnen zusätzlich Geld von ihrem Lohn abziehen. Dadurch sind Arbeitskräfte noch abhängiger von ihren Unternehmen, insbesondere, weil es für nicht-deutsche Menschen besonders schwer ist, in deutschen Städten bezahlbare Mietwohnungen zu finden.
Die Rolle des Aufenthaltsstatus und der Arbeitsgenehmigung
Es lassen sich grob drei Arten von Herkunftsländern migrantischer Beschäftigter unterscheiden. Der größte Teil der migrantischen Beschäftigten im deutschen Bausektor im Allgemeinen kommt aus Polen, Rumänien, Kroatien und Bulgarien, also aus EU-Ländern. Ein zweiter ebenfalls großer Teil kommt aus Ländern, die bei den historischen Anwerbeabkommen ab den 50er Jahren von Bedeutung waren, wie der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien. Eine dritte wachsende Kategorie sind Nicht-EU-Länder, die in letzter Zeit zunehmend an Bedeutung gewinnen, wie bspw. Albanien.
Insbesondere Bauleute aus letzten Ländern können sehr großer Prekarität unterworfen sein: Sie können sich in Deutschland anfangs nur schwer selbstständig orientieren, sind von Job- und Unterkunftsvermittlungen abhängig, die häufig über Freund*innen oder Bekannte laufen und potenziell davon bedroht, ihren Aufenthaltsstatus entzogen zu bekommen. Häufig fokussiert sich die zuständige Behörde – Finanzkontrolle Schwarzarbeit – auf Kontrollen der Beschäftigten statt auf Kontrollen der Unternehmen (7, S.27). Migrantische Beschäftigte aus Drittstaaten müssen also potenziell zusätzlich die Aufdeckung ihres illegalen Aufenthalts befürchten.
Diese Kategorisierungen sind schwierig, weil die Problemlagen, in denen sich die individuellen Personen befinden sehr unterschiedlich sind. Teilweise lernen sie schnell deutsch und steigen dadurch auch teilweise in verantwortliche Positionen auf, manchmal arbeiten sie auch isoliert auf kleineren Baustellen oder nur vorübergehend im Baubereich und qualifizieren sich dann weiter. Auch Bauleute aus der dritten Kategorie können – bspw. im Rahmen der sog. „Westbalkanregelung“ (8) – legal beschäftigt sein.
Gegen nationalistische Deutungen auf dem Bau
Migrantische Beschäftigte haben teilweise große Nachteile gegenüber Beschäftigten, die in Deutschland aufgewachsen sind: Erstens sprechen sie die Sprache nicht und sind dadurch von ihren Vorgesetzten oder Arbeitsvermittlungen abhängig, was Informationen über Abläufe, Material etc. auf der Baustelle angeht. Zweitens kennen sie das deutsche Rechtssystem und damit auch ihre Rechte nicht. Dadurch sind ausländische Beschäftigte auf praktische Lernerfahrungen in ihren ersten Jahren angewiesen. Teilweise sind migrantische Beschäftigte, die als Wanderarbeiter*innen arbeiten, fachlich nicht gut geschult, können Gefahren nicht richtig einschätzen und lernen „on-the-job“. Rechtlich macht das keinen Unterschied: Für die Vergütung gilt die ausgeführte Tätigkeit als Basis und nicht die formelle Qualifikation.
Die FES-Studie beschreibt die Wahrnehmung von Wanderarbeiter*innen, dass es zwei voneinander getrennte Arbeitssphären gäbe: Die von gut bezahlten Generalunternehmen, bei denen Deutsche arbeiten und die von ausgebeuteten Wanderarbeiter*innen. Diese Perspektive verschleiert die eigentliche Ausbeutungsdimension durch eine nationale Konstruktion. Die Prekarität von migrantischen Beschäftigten ist häufig wegen der oben beschriebenen Faktoren extremer, teilweise integrieren sie sich aber selbst in Arbeitshierarchien. Dies zeigt das Beispiel von Arbeitsvermittler*innen, die selbst als Subunternehmer*innen Netzwerke in Deutschland und Kontakte in Heimatländer haben. Teilweise finden Beschäftigte aber auch andere Wege, ihrer Arbeit unabhängig nachzugehen bspw. als Alleinunternehmer*innen. Außerdem verschleiert diese Erzählung auch, dass die Arbeit auch für Deutsche auf dem Bau gefährlich, körperlich schädigend und teilweise tödlich ist.
Zoll, Bauamt und Rechtssystem sind nicht willens oder nicht fähig, migrantische Beschäftigte vor der Ausbeutung zu schützen. Gewerkschaftsnahe, häufig staatlich finanzierte Institutionen wie „Arbeit und Leben“ (9) oder das Beratungsnetzwerk „Faire Mobilität“ (10) sind häufig eine Anlaufstelle als Bindeglied zwischen migrantischen Beschäftigten und Gewerkschaften, um sehr prekäre Beispiele von Lohnraub und Ausbeutung rechtlich zu bekämpfen. Allerdings werden weder die Ursachen für die Ausbeutung von migrantischen Beschäftigten aktiv bekämpft noch sieht es momentan danach aus, als ob die IG BAU ernsthaft eine Kampfplattform für die Arbeitskämpfe nicht-deutscher Bauleute aufbauen wollen würde.
Ausblick
Der Ausblick für Helfer*innen auf dem Bau ist düster. Das System von vielen Subunternehmen mit teils informellen Beschäftigungsverhältnissen hat sich verfestigt, es ist gefährlich bis teilweise tödlich auf Baustellen als Bauhelfer*innen zu arbeiten. Die Anerkennung von Ausbildungen und Erfahrungen ist durch die hohen Hürden für einen rumänischen Arbeiter schwierig – er müsste die Prüfung auf deutsch absolvieren. Weder das zuständige Bundesbauministerium, noch die Präsidentin des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Petra Wesseler, haben ein echtes Interesse daran, dass Arbeiten auf dem Bau sicher und würdig für alle Beteiligten ist. Der einfachste und effektivste Weg, die Bedingungen auf dem Bau zu verbessern – die rechtliche Klärung der Generalunternehmer- und Investor*innenhaftung – liegt im Ressort der neuen Bauministerin Verena Hubertz. Ob die BWLerin, ehemalige PWC-Managerin und Start-up-Gründerin und -Geschäftsführerin diese allerdings umsetzt, ist unwahrscheinlich.
Worum es uns geht
Einen effektiven Schutz vor den skizzierten Ausbeutungsbedingungen kann es nur geben, wenn sich Bauleute über Kulturen und Nationalitäten hinweg organisieren. Dabei spielt der Abbau von Sprachhürden eine entscheidende Bedeutung und idealerweise die Auflösung von geschlossenen Arbeitsmärkten. Die freie globale Migration hätte wahrscheinlich die Angleichung von Arbeitsbedingungen zur Folge.
Wir fordern offene Grenzen statt der Abschottung von priviligierten Regionen – gleichzeitig kämpfen wir für gute Arbeitsbedingungen für alle. Das klingt erstmal nach einem Widerspruch, denn ein überfüllter Arbeitsmarkt führt sicherlich zu stärkerer Konkurenz und erschwert damit unter anderem die Kämpfe, beispielsweise um höhere Tariflöhne. Aber Migrant*innen bringen wichtige Arbeitskampferfahrungen mit. Und eine Abschottungsforderung würde schwerwiegende Probleme nach sich ziehen. Wie sollen Kämpfe ausschließlich lokal oder national erfolgreich geführt werden, wo doch die Forderungen international ähnliche sind und die Bewegungen sich wechselseitig befruchten, weil die Erfahrungen über Grenzen hinweg zirkulieren?!
Es geht uns um eine aktive Bewegung, die die Ausbeutung reduziert und letztlich überwindet – ohne einen Ausschluss von anderen Weltregionen. Im Gegenteil: Ein Erfolg für uns alle ist nur möglich, indem wir gemeinsam aufbegehren.
AG baufau
- Dieser Text basiert auf der Studie von Baumgarten, Beck & Firus „Helfer oder doch Fachkräfte? Migrantische Beschäftigte im deutschen Hochbau“ (FES-Studie). Sie beschreibt Probleme, die Bauleute in einem Teil des Baugewerbes (dem Hochbau) in Deutschland haben. Trotzdem glauben wir, dass sich hier bereits ein Großteil der Ausbeutung zeigt, denen migrantische Beschäftigte im deutschen Baugewerbe im Allgemeinen ausgesetzt sind. Während die FES-Studie von einem Marktbedürfnis – dem Fachkräftemangel – ausgeht, stehen für uns als Vereinigung von Arbeiter*innen ausschließlich die Bedürfnisse ALLER Lohnabhängigen im Vordergrund.
↩︎ - Der Begriff „Ausländer*innen“ kann irreführend sein und umfasst lediglich Menschen ohne deutschen Pass. Hier sind allerdings auch Menschen enthalten, die in Deutschland geboren wurden oder seit Jahren bis zu Jahrzehnten in Deutschland leben. Mit steigender Aufenthaltsdauer steigt das Orientierungsvermögen und es wird unwahrscheinlicher, von extremer Ausbeutung betroffen zu sein. Daten, die eine genaue Analyse diesbezüglich zulassen, sind uns nicht bekannt. Daher sprechen wir hier von „migrantischen Beschäftigten“.
↩︎ - Alle Ausführungen hier beziehen sich auf in Deutschland sozialversicherungspflichtige Arbeitskräfte. Daneben existieren andere Arbeitsverhältnisse wie Minijobs, illegale Arbeit und Scheinselbstständigkeit. ↩︎
Quellen
(1) Lübbe, S. (2022). Ganz unten im System. Reportage aus dem Rhein-Main-Gebiet. Online: https://taz.de/Reportage-aus-dem-Rhein-Main-Gebiet/!5897238/
(2) Elvis Iancu (2015). Rede von Elvis Iancu im April 2015 vor der Mall of Shame in Berlin. Übersetzung aus dem Rumänischen. S. 25-27. In: Lackus, H. & Schell, O. (2020). Mall of Shame. Kampf um Würde und Lohn. Rückblicke, Hintergründe, Ausblicke. Berlin: Die Buchmacherei.
(3) Baumgarten, M., Beck, L. & Firus, A. (2024). Helfer oder doch Fachkräfte? Migrantische Beschäftigte im deutschen Hochbau. FES diskurs. Mai 2024. Online: https://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/21208.pdf
(4) Bundesagentur für Arbeit (2021). Klassifikation der Berufe 2010 – überarbeitete Fassung 2020. Band 2: Definitorischer und beschreibender Teil. Nürnberg, November 2021. Online: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Klassifikationen/Klassifikation-der-Berufe/KldB2010-Fassung2020/Printausgabe-KldB-2010-Fassung2020/Generische-Publikationen/KldB2010-PDF-Version-Band2-Fassung2020.pdf?__blob=publicationFile&v=21
(5) SOKA-BAU (2024) SOKA-BAU Informationen 2023. Online: https://api.soka-bau.de/fileadmin/Dokumente/geschaeftsbericht_soka-bau_2023.pdf (letzter Zugriff 29.07.2025).
(6) Lackhus, H. & Schell, O. (2020). Mall of Shame. Kampf um Würde und Lohn – Rückblicke, Hintergründe und Ausblicke. Berlin: Die Buchmacherei.
(7) Seitz, T. (2022). Between Guardian and Punisher: The Role of the German Inspectorate Finanzkontrolle Schwarzarbeit for Migrant Workers, Masterarbeit, Universität Linköping, https://liu.diva-portal.org/smash/get/diva2:1707636/FULLTEXT01.pdf (17.06.2025).
(8) Bundesagentur für Arbeit (2025). Westbalkanregelung. Online: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/fachkraefte-ausland/westbalkanregelung (17.06.2025).
(9) Arbeit und Leben e.V. DGB/VHS. Beratungsnetzwerk Gute Arbeit. Online: https://arbeitundleben.de/arbeitsfelder/beratungsnetzwerk (24.06.2025).
(10) Faire Mobilität. Online: https://www.faire-mobilitaet.de/ (24.06.2025).






































