Positionspapier Kollektivbetriebe

Die FAU ist eine anarcho-syndikalistische Gewerkschaft. Sie organisiert sich nach basisdemokratischen Prinzipien und strebt die Überwindung des Kapitalismus wie jeder Form von Herrschaft an. Dies versucht sie zu erreichen durch basisgewerkschaftliche Arbeit in den Betrieben und Unterstützung spontaner Widerstandsaktionen der Arbeitenden (Streiks, Besetzungen, Solidaritätsaktionen, etc.). Aber auch im politischen und kulturellen Feld ist die FAU aktiv. Generell geht es um den Aufbau herrschaftsfreier, selbstbestimmter Strukturen ‚jenseits von Staat und Kapital‘, wobei der ökonomischen Sphäre eine besondere Bedeutung zukommt.

Vor diesem Hintergrund erscheinen Kollektivbetriebe als etwas Besonderes. Sie sind Versuche, selbstbestimmtere Strukturen innerhalb der kapitalistischen Marktwirtschaft zu schaffen, Betriebe ‚ohne Chef und Hierarchien‘. Die FAU als Gewerkschaft nimmt zu ihnen eine andere Position ein, als zu ’normalen‘ kapitalistischen Unternehmen. Viele FAU- Mitglieder würden gerne in einem Kollektivbetrieb arbeiten.

Diese ‚andere Position‘ ist jedoch eher intuitiv, das Verhältnis zu Kollektivbetrieben und solidarischer Ökonomie ist nicht genau bestimmt. Kollektivbetriebe sind irgendwie ‚die guten Unternehmen‘, aber was ein ‚gutes Unternehmen‘ eigentlich ausmacht, ist nicht recht klar. Die Bedeutung von Kollektivbetrieben und solidarischer Ökonomie für den Aufbau einer herrschaftsfreier Gesellschaft ist in der FAU umstritten und deren (mögliches) Verhältnis zur gewerkschaftlichen Arbeit in den (kapitalistischen) Betrieben unbestimmt bzw. unterbestimmt.

Hier etwas mehr Klarheit zu gewinnen, zumindest eine Diskussion anzustoßen, ist das Ziel dieses Positionspapiers.

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Gewerkschafts-Verbot der FAU Berlin

„Unterstützt ver.di Gewerkschaftsverbote?“

Unter dem Motto „Unterstützt ver.di Gewerkschaftsverbote?“ fand am Freitag früh eine Kundgebung der Basisgewerkschaft ‚Freie ArbeiterInnen Union‘ (FAU) vor der Hamburger ver.di-Zentrale am Besenbinderhof statt.

Hintergrund der Aktion ist ein Urteil des Berliner Landgerichts vom 5. Januar 2010, durch welches der FAU-Berlin die Tariffähigkeit und damit das Recht abgesprochen wird, Arbeitskämpfe zu führen. Zugleich wird ihr untersagt, sich weiterhin ‚Gewerkschaft‘ oder ‚Basisgewerkschaft‘ zu nennen. Nach Ansicht der FAU ist dies ein „faktisches Gewerkschaftsverbot“.

Das Urteil ist der vorläufige Höhepunkt eines Arbeitskampfes im Berliner Kino ‚Babylon‘. Beschäftigte dieses halb-kommunalen Kinos, das vom Berliner Senat jährlich mit über 300.000 EUR gefördert wird, wollten gewerkschaftlich aktiv werden, dabei aber über ihre Belange selbst entscheiden können – deshalb organisierten sie sich in der basisdemokratischen FAU. Die Geschäftsführung des Babylon Kinos weigerte sich jedoch, mit der FAU zu verhandeln. Statt dessen schloss sie – vermittelt durch die regierende Linkspartei – einen Tarifvertrag mit ver.di ab. „Ohne Verankerung im Betrieb war das Ergebnis der Verhandlungen von ver.di mit der Geschäftsführung ein Gefälligkeitstarifvertrag, deutlich unter dem eigenen Flächentarif“, so die Einschätzung der FAU-Berlin.

Aber damit nicht genug: Inzwischen hat die Babylon-Geschäftsführung beantragt, gegen die FAU-Berlin ein Ordnungsgeld (bis zu 250.000 Euro) oder ersatzweise Haft für ihr Sekretariat (bis zu sechs Monaten) zu verhängen. Sie habe gegen das Verbot verstoßen und sich weiterhin „sinngemäß“ als Gewerkschaft präsentiert. Aktive der FAU-Berlin sehen sich aufgrund ihrer Arbeit akut von einer Gefängnisstrafe bedroht. „Jetzt geht es an die menschenrechtliche Substanz“, so die FAU-Berlin.

Mit ihrer Aktion will die FAU-Hamburg ver.di auffordern, zum Urteil des Berliner Landgerichts Stellung zu nehmen und sich klar gegen jede Art von Verbot gewerkschaftlicher Tätigkeit zu positionieren, wie es z.B. der AK Internationalismus der IG-Metall Berlin bereits getan hat (vgl. http://www.labournet.de/igm-akint.berlin/dokumente/Soli-Erklaerung%20fuer%20FAU.pdf).

Weitere Infos, mehr Hintergrund: www.fau.org/verbot

Inhaftierung serbischer Genossen

Protest vor Serbischem Generalkonsulat

Heute vormittag versammelten sich Aktivisten der basisdemokratischen Gewerkschaft FAU (Freie ArbeiterInnen Union) vor dem Serbischen Generalkonsulat am Harvestehuder Weg in Hamburg.

Sie protestierten gegen die Verhaftung von fünf serbischen Genossen am 4. September in Belgrad, gegen die aufgrund einer angeblichen Beteiligung an einer Sachbeschädigungen an der griechischen Botschaft eine 30-tägige Untersuchungshaft verhängt worden war.

Die basisdemokratische Gewerkschaft ASI (Anarhosindikalistièka Inicijativa), in der die meisten der Beschuldigten organisiert sind, hat sich zwar stets von Anschlägen dieser Art distanziert, in den bürgerlichen Medien Serbiens setzte trotzdem gleich nach dem Vorfall eine Kampagne gegen die GewerkschafterInnen der ASI ein, die mit Veröffentlichungen von Fotos und Namen einer Vorverurteilung gleichkam.

Hintergrund der Verhaftung, so wird in Gewerkschaftskreisen vermutet, könnte die Tatsache sein, dass die ASI in Serbien zur Zeit turnusmäßig das Sekretariat der internationalen Gewerkschafts-Assoziation IAA innehat. Es dränge sich der Verdacht auf, dass hier unter dem Vorwurf des „Terrorismus“ gegen basisdemokratische Gewerkschaften prinzipiell vorgegangen werden soll. Mit ähnlichen Repressionen hatte das Sekretariat der IAA zuletzt unter dem Diktator Franco in Spanien zu kämpfen.

Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter unschuldig in serbischen Gefängnissen!

Am 4. September wurden in Beograd die GewerkschafterInnen Sanja Dojkic, Tadej Kurep, Nikola Mitrovic, Ratibor Trivunac und Ivan Vulovic festgenommen. Man wirft Ihnen vor, an Sachbeschädigungen der griechischen Botschaft beteiligt gewesen zu sein. Unter dem absurden Vorwand „Internationaler Terrorismus“ wurde am gleichen Abend eine 30-tägige Untersuchungshaft verhängt.

Tatsche ist, dass die meisten der Beschuldigten Mitglieder der basisdemokratischen Gewerkschaft ASI (Anarhosindikalistička Inicijativa) sind. Die ASI und die Verhafteten selbst haben sich stets von diesem und ähnlichen Anschlägen distanziert. Zitat: „Diese Methoden des individuellen politischen Kampfes sind nicht die Methoden des Anarchosyndikalismus, ganz im Gegenteil! Wir vertreten unsere politischen Standpunkte öffentlich und versuchen durch unsere Aktionen die Masse der ArbeiterInnen in Kontakt mit den gewerkschaftlichen Kämpfen und freiheitlichen und fortschritlichen Organisationen zu bringen.“

In den bürgerlichen Medien Serbiens setzte allerdings gleich nach dem Vorfall eine Kampagne gegen die GewerkschafterInnen der ASI ein, die mit Veröffentlichungen von Fotos und Namen einer Vorverurteilung gleichkommt.

Zusätzlich brisant ist, dass die Genossinnen und Genossen der ASI in Serbien zur Zeit turnusmäßig das Sekretariat der internationalen Gewerkschafts-Assoziation IAA innehaben. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier unter dem lächerlichen Vorwurf des „Terrorismus“ basisdemokratische Gewerkschaften prinzipiell kriminalisiert werden sollen. Mit ähnlichen Repressionen hatte das Sekretariat der IAA zuletzt unter dem Diktator Franco in Spanien zu kämpfen.

Wir fordern die sofortige und bedingungslose Freilassung aller festgenommenen Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter in Serbien!

Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU-IAA)

Leiharbeit abschaffen

Vor der ‚Agentur für Arbeit‘ im Nagelsweg im Hamburg fand heute vormittag eine Protestaktion der FAU (Freie ArbeiterInnen Union) statt. Die anarchosyndikalistische Basisgewerkschaft kritisiert „modernen Menschenhandel“ und fordert die Abschaffung der Leiharbeit.

Die Aktion war Teil einer bundesweiten Kampagne gegen Leiharbeit, die von
Einzelgewerkschaften des Dachverbands FAU initiiert wurde. Die FAU war zuletzt durch ihre Kampagne für Tarifverhandlungen im „alternativen“ Kino Babylon in Berlin aufgefallen und ist manchen LeserInnen noch durch die „Strike Bike“ Aktion bekannt.

Hintergrund der auch von vielen anderen Organisationen getragenen Kampagne „Leiharbeit abschaffen“ ist unter anderem ein Urteil des Berliner Arbeitsgerichts aus dem Frühjahr des Jahres 2009. Das Berliner Arbeitsgericht hat der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften (CGZP) die Tariffähigkeit abgesprochen, weil diese keine personelle Basis
habe und nicht im Sinne der LeiharbeiterInnen verhandele.

„Damit ist einer der Dumping-Lohn Tarifverträge vom Tisch, mit dem die Gleichbehandlung von LeiharbeiterInnen mit den Beschäftigten in den Entleihbetrieben umgangen werden konnte. Unseres Erachtens gibt es für die Gewerkschaften des DGB jetzt keinen Anlass mehr, mit den Dachverbänden der Leiharbeit über Tarifverträge zu verhandeln.“ betont Torsten Bewernitz, Organisationssekretär der FAU.

Dass es die Tarifverträge in der Leiharbeitsbranche überhaupt gibt, liegt nach Auffassung der Organisatoren der Kampagne daran, dass die Leiharbeitsbranche diese benötigt, um den europäischen Gleichbehandlungsgrundsatz („eqal pay & equal treatment“) zu
unterwandern.

„Die Tarifverträge wurden auch deshalb notwendig, weil Kundenbetriebe infolge des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf den Einsatz von ZeitarbeitnehmerInnen. verzichtet hätten. Die Dienstleistung Zeitarbeit wäre zu teuer geworden […]“ betont etwa der Dachverband BZA (Bundesverband Zeitarbeit).

„Das Phänomen Leiharbeit ist eskaliert. In den letzten fünf Jahren ist die Zahl der LeihabeiterInnen von 300.000 auf 800.000 gestiegen. Jeder achte von ihnen erhält zusätzlich Zahlungen nach Hartz IV“ erläutert Bewernitz.

Auch die Agenturen für Arbeit sind in der Kritik der FAU: Sie würden, so die Organisatoren, durch den Zwang jede miserabel bezahlte Arbeit anzunehmen, „Dumping-Löhne“ ermöglichen und unterstützen.

Die Kampagne fordert daher die Nachzahlung der Löhne für LeiharbeiterInnen nach dem EU-Grundsatz des „equal pay & equal treatment“, die Übernahme der LeiharbeiterInnen in Festbeschäftigungsverhältnisse in den Entleihfirmen und damit konsequent die Abschaffung der Leiharbeit.