Join The Union, Mai 2012

Join The Union, Mai 2012

Mit den Themen:

  • M31 – kleine Nachbereitung
  • Arbeitskampf beim Spielgeräte Hersteller Bally Wulff erfolgreich beendet – Der im September 2011 begonnene Arbeitskampf beim Berliner Spielautomatenhersteller Bally Wulff wurde mit einem gerichtlichen Vergleich erfolgreich beendet.
  • Kieler FAU fordert erfolgreich Monatsgehalt einer Genossin ein – Das Kieler Seniorenpflegeheim DOMICIL gab Ende Januar gegenüber der FAU Kiel zu, ungerechtfertigt den letzten Monatslohn einer Reinigungskraft einbehalten zu haben, die zuvor entlassen worden war.

Leiharbeitsfirma Adecco schickt Streikbrecher

Bei der Geschäftsstelle von Adecco in der Hamburger Rathausstraße protestierte heute die FAU (Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter Union Hamburg) gegen den Verleih von LeiharbeiterInnen als StreikbrecherInnen bei Eulen-ABB in Cordoba (Spanien).

Die Aktion war Teil eines internationalen Aktionstages gegen diesen Streikbruch und zur Unterstützung der streikenden KollegInnen bei ihrem Kampf gegen die Unzumutbarkeit der Leiharbeit.

34 ArbeiterInnen des Dienstleitungsunternehmens EULEN, die seit Jahren für den spanischen Maschinenbauhersteller ABB (in Cordoba) arbeiten, befinden sich seit dem 28.11.2011 in einem unbefristeten Streik für gleichen Lohn. Obwohl sie die gleichen Tätigkeiten wie ihre KollegInnen ausgeübt haben, erhielten sie nur den Mindestlohn und ihnen wurden weniger Rechte zugestanden.

ABB kündigte den Vertrag mit EULEN und heuerte billige LeiharbeiterInnen als StreikbrecherInnen von Eurocen/ADECCO an. EULEN entließ die Mitglieder des Streikkomitees sowie sämtliche GewerkschafterInnen unter den Streikenden. In Spanien werden die Streikenden von den Gewerkschaften CNT und CGT unterstützt.

Positionspapier Kollektivbetriebe

Die FAU ist eine anarcho-syndikalistische Gewerkschaft. Sie organisiert sich nach basisdemokratischen Prinzipien und strebt die Überwindung des Kapitalismus wie jeder Form von Herrschaft an. Dies versucht sie zu erreichen durch basisgewerkschaftliche Arbeit in den Betrieben und Unterstützung spontaner Widerstandsaktionen der Arbeitenden (Streiks, Besetzungen, Solidaritätsaktionen, etc.). Aber auch im politischen und kulturellen Feld ist die FAU aktiv. Generell geht es um den Aufbau herrschaftsfreier, selbstbestimmter Strukturen ‚jenseits von Staat und Kapital‘, wobei der ökonomischen Sphäre eine besondere Bedeutung zukommt.

Vor diesem Hintergrund erscheinen Kollektivbetriebe als etwas Besonderes. Sie sind Versuche, selbstbestimmtere Strukturen innerhalb der kapitalistischen Marktwirtschaft zu schaffen, Betriebe ‚ohne Chef und Hierarchien‘. Die FAU als Gewerkschaft nimmt zu ihnen eine andere Position ein, als zu ’normalen‘ kapitalistischen Unternehmen. Viele FAU- Mitglieder würden gerne in einem Kollektivbetrieb arbeiten.

Diese ‚andere Position‘ ist jedoch eher intuitiv, das Verhältnis zu Kollektivbetrieben und solidarischer Ökonomie ist nicht genau bestimmt. Kollektivbetriebe sind irgendwie ‚die guten Unternehmen‘, aber was ein ‚gutes Unternehmen‘ eigentlich ausmacht, ist nicht recht klar. Die Bedeutung von Kollektivbetrieben und solidarischer Ökonomie für den Aufbau einer herrschaftsfreier Gesellschaft ist in der FAU umstritten und deren (mögliches) Verhältnis zur gewerkschaftlichen Arbeit in den (kapitalistischen) Betrieben unbestimmt bzw. unterbestimmt.

Hier etwas mehr Klarheit zu gewinnen, zumindest eine Diskussion anzustoßen, ist das Ziel dieses Positionspapiers.

Download -> Positionspapier Kollektivbetriebe
Download -> Feuille de route ‚entreprise collective‘

Gewerkschafts-Verbot der FAU Berlin

„Unterstützt ver.di Gewerkschaftsverbote?“

Unter dem Motto „Unterstützt ver.di Gewerkschaftsverbote?“ fand am Freitag früh eine Kundgebung der Basisgewerkschaft ‚Freie ArbeiterInnen Union‘ (FAU) vor der Hamburger ver.di-Zentrale am Besenbinderhof statt.

Hintergrund der Aktion ist ein Urteil des Berliner Landgerichts vom 5. Januar 2010, durch welches der FAU-Berlin die Tariffähigkeit und damit das Recht abgesprochen wird, Arbeitskämpfe zu führen. Zugleich wird ihr untersagt, sich weiterhin ‚Gewerkschaft‘ oder ‚Basisgewerkschaft‘ zu nennen. Nach Ansicht der FAU ist dies ein „faktisches Gewerkschaftsverbot“.

Das Urteil ist der vorläufige Höhepunkt eines Arbeitskampfes im Berliner Kino ‚Babylon‘. Beschäftigte dieses halb-kommunalen Kinos, das vom Berliner Senat jährlich mit über 300.000 EUR gefördert wird, wollten gewerkschaftlich aktiv werden, dabei aber über ihre Belange selbst entscheiden können – deshalb organisierten sie sich in der basisdemokratischen FAU. Die Geschäftsführung des Babylon Kinos weigerte sich jedoch, mit der FAU zu verhandeln. Statt dessen schloss sie – vermittelt durch die regierende Linkspartei – einen Tarifvertrag mit ver.di ab. „Ohne Verankerung im Betrieb war das Ergebnis der Verhandlungen von ver.di mit der Geschäftsführung ein Gefälligkeitstarifvertrag, deutlich unter dem eigenen Flächentarif“, so die Einschätzung der FAU-Berlin.

Aber damit nicht genug: Inzwischen hat die Babylon-Geschäftsführung beantragt, gegen die FAU-Berlin ein Ordnungsgeld (bis zu 250.000 Euro) oder ersatzweise Haft für ihr Sekretariat (bis zu sechs Monaten) zu verhängen. Sie habe gegen das Verbot verstoßen und sich weiterhin „sinngemäß“ als Gewerkschaft präsentiert. Aktive der FAU-Berlin sehen sich aufgrund ihrer Arbeit akut von einer Gefängnisstrafe bedroht. „Jetzt geht es an die menschenrechtliche Substanz“, so die FAU-Berlin.

Mit ihrer Aktion will die FAU-Hamburg ver.di auffordern, zum Urteil des Berliner Landgerichts Stellung zu nehmen und sich klar gegen jede Art von Verbot gewerkschaftlicher Tätigkeit zu positionieren, wie es z.B. der AK Internationalismus der IG-Metall Berlin bereits getan hat (vgl. http://www.labournet.de/igm-akint.berlin/dokumente/Soli-Erklaerung%20fuer%20FAU.pdf).

Weitere Infos, mehr Hintergrund: www.fau.org/verbot