Ein gutes halbes Jahr arbeitete unsere Genossin in einer Bio-Gemüsegärtnerei in Schleswig-Holstein mit den Zugpferden. Ende September erhielt sie eine Kündigung zum 31.10.2020. Mündlich wurden verschiedene haltlose Vorwürfe gemacht. Daraufhin haben wir mit anwaltlicher Unterstützung umgehend eine Kündigungsschutzklage erhoben. Bei einem Gütetermin wurde dann ein Mediationsverfahren vereinbart. Dort konnten die Konfliktparteien sich darauf einigen, dass die Kündigung erst zum 31.03.2021 und betriebsbedingt ausgesprochen wird. Dies bedeutet:
- Gehaltsnachzahlung für November und Anfang Dezember
- Rücknahme aller Vorwürfe
- Möglichkeit den restlichen Urlaub regulär zu nehmen
- Wechsel des Arbeitsbereichs für die kommenden Monate
Im Gegensatz zu einem ersten Vergleichsangebot über wenige Hundert Euro muss der Betrieb also ca. das Zehnfache in Form der Gehälter an unsere Genossin zahlen. Des Weiteren wurden die Kosten für eine Fortbildung, welche schon stattgefunden hatte, jetzt ganz übernommen und zugesichert, dass eine Zweite anteilig vom Betrieb bezahlt wird. Außerdem dürfte der Gemüsehof wohl dazu verpflichtet sein, die Wiedereingliederungshilfe – welche der Betrieb für unsere Genossin erhalten hatte – voll an das Jobcenter zurückzuzahlen.
Wir werden wachsam die Umsetzung der Vereinbarungen begleiten. Für unsere Genossin
bedeutet das, dass sie jetzt in Ruhe – bei vollem Gehalt – die Zukunft planen kann. Dieser Erfolg war Dank einer gelungen Kooperation der FAU Hamburg, der FAU Flensburg und der FAU Berlin möglich. Wieder einmal zeigt sich, dass entschlossene Reaktionen sich auszahlen!