Nach gescheiterten Tarifverhandlungen und gescheiterter Schlichtung zwischen der Baugewerkschaft (IG BAU, Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt) und dem Baukapital (Tarifgemeinschaft des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes) hatte die IG BAU am 03.05.2024 zu Warnstreiks aufgerufen. Die Auseinandersetzung betraf das Bauhauptgewerbe und somit offiziell rund 930.000 Beschäftigte (1).
Darum ging es bei der Tarifverhandlung: Die Ausgangsforderung der IG BAU war eine Sockellohnerhöhung von 500 € bei einer Tariflaufzeit von 12 Monaten. Im Schlichtungsverfahren war die Gewerkschaft jedoch bereit, das Ergebnis von 250 € Sockellohnerhöhung für 11 Monate und anschließend einen Anstieg von 4 % im Westen und 5 % im Osten bei einer Laufzeit von 2 Jahren zu akzeptieren. Die Kapitalseite lehnte jedoch am 03.05.24 den Schlichterspruch ab und forderte die Firmen dazu auf, freiwillige Lohnerhöhungen um 5 % im Westen und 6 % im Osten zu bewilligen. Hierauf reagierte die IG BAU mit einem Aufruf zu Warnstreiks. Eine freiwillige Lohnerhöhung wäre eine außertarifliche und lückenhafte Umsetzung der Forderungen und war ein Versuch, die Beschäftigten zu spalten. Denn etwa 42% aller Arbeitnehmenden werden nicht nach Tarif bezahlt (2).
Die Warnstreiks waren als Strategie der Nadelstiche organisiert, es sollte also bei punktuellen Ausständen bleiben (3). Innerhalb von drei Wochen streikten in vielen Dutzenden Städten jeweils einige Hunderte ArbeiterInnen für die Ursprungsforderung von 500 € mehr pro Monat. Es gab dabei größere Kundgebungen mit 1.000 Teilnehmenden in Bremen und 2.000 Demonstrierenden in Düsseldorf. In der ersten Woche waren rund 12.500 Arbeiter:innen an den Streiks beteiligt (4) und insgesamt brachten mehrere Zehntausend ihre Verärgerung über die Ablehnung des Schlichtungsspruchs zum Ausdruck. Zum Teil wurde der Kampf als aktiver Streik geführt. Das sah dann zum Beispiel folgendermaßen aus: „In München trafen sich wieder etliche Kolleg*innen frühmorgens im Streiklokal. Der anschließende Streikspaziergang führte erst zu einem Abschnitt der Stammstrecke in der Nähe der Donnersberger Brücke. Dort waren einige Bauleute zu überzeugen, dass Warnstreiks jetzt das richtige Mittel sind, um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Danach ging es per S-Bahn in Richtung Hauptbahnhof. Auch dort wird gerade massiv gebaut, vor allen Dingen sehr beengt und deshalb logistisch etwas heikel. Die warnstreikenden Baubeschäftigten entschlossen sich kurzerhand, die Einfahrt etwas zu beeinträchtigen und sorgten damit für einiges an Verzögerung, bis hin zum Stillstand der Baustelle, auf der sich Kolleg*innen den Streikenden anschlossen. Die Stammstrecke zwei, eh schon in den Schlagzeilen, ist eine gute Möglichkeit, Warnstreikziele zu erreichen. Getreu dem Motto ‚Kleine Meute – große Wirkung‘ ließ man den Streiktag beim gemeinsamen Grillen ausklingen“ (5).
Am 28.05.24 kam es erneut zu einem Verhandlungsergebnis, dem die Kapitalseite verbandsintern später auch wirklich zustimmte (6). Statt der Sockellohnerhöhung um 250 € pro Monat beim Schlichtungsergebnis kommt es rückwirkend zum 01.05.24 zu einem Anstieg um 260-380 €, am 01.04.25 zu einer Steigerung von 4,2 % im Westen und 5% im Osten (statt zuvor 4 und 5%) und am 01.04.26 zu einer vollständigen Angleichung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Osten sowie zu einer bundeseinheitlichen Anhebung um 3,9 %. Die Spanne selbst ergibt sich aus unterschiedlichen Steigerungen je nach Gehaltsgruppe und Tarifgebiet. Das Gehalt für die Gehaltsgruppe A-I (z.B. Angestellter ohne Berufsausbildung) steigt im Westen um 260€. In der Gehaltsgruppe A-X (z.B. Angestellte mit besonderer Weisungsbefugnis) steigt es im Osten um 380€. (7)
Trotz der dreijährigen Laufzeit – bei unabsehbaren gesellschaftlichen Entwicklungen und Preisveränderungen – spricht die IG BAU von einem Streikerfolg (vergl. Anm. 5). Für sie handelt es sich um eine ganz außerordentliche Situation, denn der erste bundesweite reguläre Streik seit Gründung der BRD, also seit 1949, erfolgte im Jahr 2002 – nach 53 Jahren. Und seit 2002 wiederum erfolgte die erste bundesweite Mobilisierung, jetzt auf dem Niveau von Warnstreiks.
Arbeitsbedingungen in der Baubranche
In dieser knochenharten Branche haben sich die Arbeitsbedingungen arg verschlechtert. Im Baugewerbe gibt es keine Überstundenzuschläge (stattdessen Arbeitszeitkonten im Rahmen der Flexibilisierung), keine Schmutzzuschläge und Ähnliches mehr. Der Bau-Mindestlohn für Ungelernte und Fachkräfte ist gefallen.
Eine weitere Besonderheit der Branche ist der hohe Anteil von migrantischen und nicht-deutschsprachigen Arbeitenden, die durch Sprachbarrieren nur mit Schwierigkeiten an dieser Tarifauseinandersetzung teilhaben konnten. Viel eher waren nicht-deutschsprachige Arbeitende gar nicht darüber informiert und haben – wegen ihrer oftmals noch prekäreren Arbeitssituation – während des Streiks gearbeitet. Das wurde teilweise von gewerkschaftlich organisierten Arbeitenden als willentlicher Streikbruch gesehen.
Eine Spaltung der Arbeitenden muss in jedem Fall vermieden werden. Alle Arbeitenden sollten in die Vorbereitungen und Durchführungen von Arbeitskämpfen einbezogen werden und auch von deren Ergebnissen profitieren.
Die Bau FAU Hamburg (Arbeitsgruppe Bau der FAU Hamburg) solidarisiert sich mit allen Streikenden im Baugewerbe.
Die Bau FAU Hamburg solidarisiert sich auch und vor allem mit denen, die nicht streiken können!
- Hohendammer, C. & Kohaut, S. (2023): Tarifbindung und Mitbestimmung: Keine Trendumkehr in Westdeutschland, Stabilisierung in Ostdeutschland, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: IAB-Forum 20.07.23, Nürnberg, Tabelle 2
- IG BAU (2024). Broschüre „Respekt für unsere Arbeit. WOW! Das hat sich gelohnt.“ zur Zusammenfassung der Lohnerhöhungen im Baugewerbe 2024. Nur für IG BAU-Mitglieder.