Bund und Länder sowie die meisten Regierungen der europäischen Länder haben finanzielle Hilfen versprochen für Betriebe, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Man wird sehen, was daraus wird und wann und wie viel tatsächlich unten ankommt.
Sollte euer Betrieb dennoch in die Insolvenz gehen, solltet ihr als Belegschaft überlegen, ob ihr nicht euren Betrieb übernehmen wollt. Die Insolvenz ist eine günstige Gelegenheit dafür, insbesondere dann, wenn noch Gehaltszahlungen ausstehen. Denn erstens sind Betriebe in Insolvenz in der Regel ‚preiswert‘ (man könnte auch sagen: unterbewertet). Zweitens seid ihr als Belegschaft in diesem Fall selbst eine vorrangige Gläubigerin des insolventen Betriebs und habt somit eine gewichtige Stimme im Insolvenzverfahren. Hinzu kommt, dass die Insolvenzverwalter_innen gehalten sind, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. Ein Szenario könnte sein: Die Belegschaft steigt als neue Eigentümerin in den Betrieb ein und verzichtet als Gegenleistung auf die ausstehenden Lohnzahlungen. Dann braucht es noch etwas Startkapital (Direktkredite von Familie/Freunden, Existenzgründungskredit der KfW, Crowdfunding, etc.), um andere Gläubiger_innen abzufinden und den Betrieb wieder flott zu machen.
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