{"id":32,"date":"2015-04-17T00:14:03","date_gmt":"2015-04-16T22:14:03","guid":{"rendered":"https:\/\/fauhh.markab.uberspace.de\/?page_id=32"},"modified":"2025-07-28T20:48:59","modified_gmt":"2025-07-28T18:48:59","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hamburg.fau.org\/deutsch\/fau-hh\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.libertaereszentrum.de\/uploads\/texte\/Satzung-AS-Hamburg.pdf\">als PDF<\/a><\/p>\n<h1>Satzung des Allgemeinen Syndikats der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union Hamburg<\/h1>\n<h2>I Grundlagen<\/h2>\n<ol>\n<li>Das Allgemeine Syndikat FAU Hamburg ist eine Gewerkschaft.<\/li>\n<li>Das Allgemeine Syndikat FAU Hamburg bildet mit anderen, ihrerseits unabh\u00e4ngigen Gewerkschaften (Syndikaten) die F\u00f6deration Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU-IAA).<\/li>\n<li>Die orts\u00fcbergreifende Zusammenarbeit in der FAU-IAA gestaltet sich auf Grundlage der Statuten der FAU-IAA im Geiste der Solidarit\u00e4t und gegenseitigen Hilfe. Die Satzung des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg regelt alle Angelegenheiten, die in die Autonomie des Allgemeinen Syndikats fallen, und darf den Statuten der FAU-IAA nicht widersprechen.<\/li>\n<li>Das Organisationsgebiet des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg erstreckt sich auf alle Branchen im Stadtgebiet Hamburg. Es erstreckt sich auch auf angrenzende Kommunen, sobald sich ausw\u00e4rtige ArbeiterInnen in der FAU-IAA organisieren wollen, und solange eigenst\u00e4ndige FAU-IAA-Strukturen dort nicht bestehen.<\/li>\n<li>Sitz des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg ist die Fettstra\u00dfe 23, 20357 Hamburg.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>II Zweck und Ziel<\/h2>\n<ol>\n<li>Zweck des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg ist die Wahrung und F\u00f6rderung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Interessen ihrer Mitglieder.<\/li>\n<li>Zweck des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg ist es weiterhin, die Bildung und Kompetenzen ihrer Mitglieder zu vertiefen und zu erweitern.<\/li>\n<li>Das Allgemeine Syndikat FAU Hamburg lehnt jede parteipolitische T\u00e4tigkeit ab.<\/li>\n<li>Die FAU-IAA strebt eine libert\u00e4re, klassenlose Gesellschaft an, in der alle Menschen gem\u00e4\u00df ihren Bed\u00fcrfnissen leben und ihre F\u00e4higkeiten frei entfalten k\u00f6nnen. Ziel des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg ist es, die Grundlagen daf\u00fcr in der Wirtschaftsregion Hamburg zu schaffen.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>III Mitgliedschaft<\/h2>\n<ol>\n<li><strong>Wer kann Mitglied werden?<\/strong><br \/>\na. Mitglied des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg kann werden, wer direkt oder indirekt lohnabh\u00e4ngig ist (Arbeiter\/in, Angestellte\/r, Beamte\/r), selbst\u00e4ndig arbeitet, erwerbslos oder Rentner\/in ist oder sich in Ausbildung befindet und mit der Prinzipienerkl\u00e4rung der FAU-IAA \u00fcbereinstimmt (siehe Anhang).<br \/>\nb. Von vornherein ausgeschlossen ist die Mitgliedschaft von tats\u00e4chlichen Arbeitgebern und leitenden Angestellten, die andere Menschen einstellen oder entlassen, sowie die Mitgliedschaft von Angeh\u00f6rigen bewaffneter, repressiver Organe.<\/li>\n<li><strong>Aufnahmeverfahren<\/strong><br \/>\na. Die Aufnahme kann nur pers\u00f6nlich auf dem w\u00f6chentlichen Plenum beantragt werden (siehe V). Ausnahmen k\u00f6nnen vom Plenum beschlossen werden.<br \/>\nb. Aufnahme erfolgt durch allgemeine Zustimmung der Anwesenden auf dem Plenum.<br \/>\nc. Mitglieder anderer lokaler Gruppen der FAU-IAA werden in jedem Fall nach einem Zuzug nach Hamburg aufgenommen.<br \/>\nd. Das Neumitglied erh\u00e4lt einen Mitgliedsausweis und eine g\u00fcltige Satzung des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg samt Anh\u00e4ngen ausgeh\u00e4ndigt. Ferner wird es in die interne Kommunikationsstruktur des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg integriert.<\/li>\n<li><strong>Gewerkschaftsleben und Solidarit\u00e4tsleistungen<\/strong><br \/>\na. Jedes Mitglied ist berechtigt und aufgefordert, durch die Teilnahme an den Vollversammlungen, Plena und sonstigen Treffen des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg die Gewerkschaft mit Leben zu erf\u00fcllen und Einfluss auf die Entscheidungen der Organisation zu nehmen.<br \/>\nb. Ebenso ist das Mitglied gefordert, die Beschl\u00fcsse mit umzusetzen und Aufgaben in der Organisation zu \u00fcbernehmen.<br \/>\nc. Jedes Mitglied kann im gegebenen Falle und nach Entscheidung in der Vollversammlung bauen auf:<\/p>\n<ul>\n<li>Streikunterst\u00fctzung (VII.4),<\/li>\n<li>Gema\u00dfregeltenunterst\u00fctzung (VII.3),<\/li>\n<li>Rechtsschutz (VII.2),<\/li>\n<li>allgemeine Beratung,<\/li>\n<li>tatkr\u00e4ftige Solidarit\u00e4t (VII.1).<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\na. Mit vollendetem dritten Monat Zahlungsr\u00fcckstand erl\u00f6schen die Anspr\u00fcche des Mitglieds (ruhende Mitgliedschaft).<br \/>\nb. Nach sechs Monaten Zahlungsr\u00fcckstand gilt die Mitgliedschaft als beendet.<br \/>\nc. Eine Stundung des Zahlungsr\u00fcckstands kann schriftlich vereinbart werden.<br \/>\nd. Die Mitgliedschaft endet mit Austrittserkl\u00e4rung, Ausschluss oder Tod des Mitglieds.<br \/>\ne. Der Ausschluss eines Mitglieds soll erfolgen, wenn es Handlungen begeht, die die Interessen des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg wesentlich sch\u00e4digen oder ihren Grunds\u00e4tzen und Beschl\u00fcssen wiederholt zuwiderlaufen.<br \/>\nf. Das ausgeschlossene Mitglied kann eine Schlichtungsstelle nach V.8 anrufen. Die Mitgliedschaft ruht bis zur endg\u00fcltigen Entscheidung.<br \/>\ng. Mit dem Ende der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche des Mitglieds auf Verm\u00f6genswerte (Geld und Gut) der Organisation.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>IV Organisatorische Struktur<\/h2>\n<ol>\n<li><strong>Vollversammlung, Plenum und Sekretariat<\/strong><br \/>\na. Das w\u00f6chentliche Plenum der Mitglieder ist das beschlussfassende Organ des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg.<br \/>\nb. Es entscheidet \u00fcber die Aktivit\u00e4ten und Ma\u00dfnahmen, mit denen das Allgemeine Syndikat FAU Hamburg an die \u00d6ffentlichkeit tritt und\/oder in denen Gelder des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg Verwendung finden sollen und kann Vollversammlungen einberufen. (siehe V.)<br \/>\nc. In der Zeit zwischen den w\u00f6chentlichen Plena ist ein Sekretariat verantwortlich, die organisatorischen Interessen des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg wahrzunehmen und sie auch offiziell nach au\u00dfen zu vertreten. Es soll weiterhin die Plena vorbereiten und etwaige Vollversammlungen einberufen.<br \/>\nd. F\u00fcr wesentliche Entscheidungen, welche die Einbeziehung aller Mitglieder erforderlich macht, ist eine Vollversammlung einzuberufen. Entscheidungen, die in jedem Fall eine Vollversammlung erforderlich machen, sind unter V.2 aufgelistet.<\/li>\n<li><strong>Mandatstr\u00e4ger\/innen<\/strong><br \/>\na. Sekretariat und Kasse sind ausf\u00fchrenden Organe des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg.<br \/>\n\u2022 Die Kasse wird von der Vollversammlung auf ein Jahr gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl auf ein Jahr ist zweimalig m\u00f6glich.<br \/>\n\u2022 Das Sekretariat wird vom Plenum alle 3 Monate gew\u00e4hlt.<br \/>\nb. Des Weiteren k\u00f6nnen durch das Plenum jederzeit Mitglieder f\u00fcr bestimmte Aufgaben delegiert werden. Auch sie sind als ausf\u00fchrende Organe mandatiert.<br \/>\nc. Mandatstr\u00e4ger\/innen verf\u00fcgen \u00fcber ein imperatives Mandat und sind der VV bzw. dem Plenum jeweils kollektiv rechenschaftspflichtig.<br \/>\nd. Die Entlastung der Mandatstr\u00e4ger\/innen erfolgt nach abschlie\u00dfendem Bericht in der VV bzw. Plenum durch allgemeine Zustimmung.<br \/>\ne. Mandatstr\u00e4ger\/innen haften bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Aus\u00fcbung ihres Mandats weder pers\u00f6nlich noch gesamtschuldnerisch. Die Haftung des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg beschr\u00e4nkt sich ausschlie\u00dflich auf das Verm\u00f6gen des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg.<br \/>\nf. Bevor Mitglieder des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg ein Mandat in der FAU-IAA \u00fcbernehmen oder anbieten dies zu tun, m\u00fcssen sie sich durch die VV das Vertrauen aussprechen lassen.<\/li>\n<li><strong>Branchenstrukturen<\/strong><br \/>\na. das Allgemeine Syndikat FAU Hamburg als branchen\u00fcbergreifende Gewerkschaft ist bestrebt, Branchensyndikate auszubilden.<br \/>\nb. Zu diesem Zweck k\u00f6nnen mindestens drei Mitglieder eine Betriebsgruppe und\/oder betriebs\u00fcbergreifende Branchengruppe bilden.<br \/>\nc. Sobald sich Gruppen dieser Art konstituiert haben und vom Plenum anerkannt wurden, k\u00f6nnen sie als Teil des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg Delegierte zum Plenum schicken. Sie sollen sich au\u00dferdem mit bestehenden Branchenstrukturen in der FAU-IAA in Kontakt setzen.<br \/>\nd. Ein eigenst\u00e4ndiges Branchensyndikat kann von mindestens 10 Mitgliedern gegr\u00fcndet werden, wenn es eine betriebs\u00fcbergreifende Struktur aufweist. Der Beschluss ist in der Vollversammlung zu fassen.<br \/>\ne. Sobald eine weitere FAU-IAA f\u00f6derierte Gewerkschaft neben das Allgemeine Syndikat FAU Hamburg tritt, bilden beide Syndikate die Lokalf\u00f6deration FAU Hamburg, die sich eine eigene Satzung gibt.<\/li>\n<li><strong>Sozialorganisationen<\/strong><br \/>\na. Neben Branchenstrukturen k\u00f6nnen Sozialorganisationen gegr\u00fcndet werden, die sich auf die Belange einer sozialen Gruppe ausrichten.<br \/>\nb. Die Stellung dieser Organisationen zur Lokalf\u00f6deration wird in der Satzung der Lokalf\u00f6deration (LF) geregelt. Besteht keine LF, so bleiben sie zun\u00e4chst Teil des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg und ihre Stellung entspricht der einer Betriebs- oder Branchengruppe.<\/li>\n<li><strong>FAU-F\u00f6derationen<\/strong><br \/>\na. Das Allgemeine Syndikat FAU Hamburg beteiligt sich an den satzungsgem\u00e4\u00dfen Treffen der F\u00f6derationen, in denen es organisiert ist (Lokal- und Regionalf\u00f6deration und FAU-IAA), durch die Entsendung von Delegierten (siehe V.2).<br \/>\nb. Die Mitglieder des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg sind gehalten, Aktivit\u00e4ten dieser und sonstiger F\u00f6derationen in der FAU-IAA nach eigenem Ermessen zu unterst\u00fctzen.<br \/>\nc. Zwingend ist die Bildung von Aussch\u00fcssen in den betreffenden F\u00f6derationen im Falle von Arbeitsk\u00e4mpfen, die orts- oder branchen\u00fcbergreifende Ausma\u00dfe annehmen.<\/li>\n<li><strong>Aufl\u00f6sung<\/strong><br \/>\nIm Falle der Aufl\u00f6sung (siehe V.2 und V.6) f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg an die Regionalf\u00f6deration Nord.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>V Plenum, Vollversammlung und Entscheidung<\/h2>\n<ol>\n<li>Das Plenum ist das regul\u00e4re beschlussfassende Organ des Allgemeinen Syndikats. F\u00fcr bestimmte Entscheidungen (siehe V.2) muss eine Vollversammlung (VV) einberufen werden.<\/li>\n<li>Die VV besitzt alle Kompetenzen des Plenums und zus\u00e4tzlich Entscheidungskompetenz in folgenden Fragen:<br \/>\na. Satzungs\u00e4nderungen,<br \/>\nb. Wahl von Delegierten f\u00fcr die Strukturen der FAU-IAA,<br \/>\nc. Wahl der Kassiererin oder des Kassierers und der Kassenpr\u00fcfung,<br \/>\nd. Gr\u00fcndung von Syndikaten,<br \/>\ne. Ausschluss von Mitgliedern,<br \/>\nf. Selbstaufl\u00f6sung des ASy.<\/li>\n<li><strong>Turnus<\/strong><br \/>\na. Das Plenum findet einmal in der Woche statt.<br \/>\nb. Die VV soll mindesten einmal im Jahr stattfinden.<br \/>\nc. Die VV wird durch das Plenum angesetzt. Es ist ein Termin zu w\u00e4hlen, an dem m\u00f6glichst alle Mitglieder teilnehmen k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Die VV ist bei g\u00fcltiger Einladung durch das Sekretariat (14 Tage im Voraus) beschlussf\u00e4hig. Die vorl\u00e4ufige Tagesordnung (inklusive der Antr\u00e4ge) muss Teil der Einladung sein.<\/li>\n<li><strong>Delegierte<\/strong><br \/>\na. Betriebs- und Branchengruppen k\u00f6nnen Delegierte zum Plenum entsenden, wenn sie ihrerseits eine Versammlung zu den Themen des Plenums abgehalten haben.<br \/>\nb. Bei einer VV ist eine Delegation nicht m\u00f6glich.<\/li>\n<li><strong>Antragstellung an die VV<\/strong><br \/>\na. Jedes Mitglied und jede Betriebs- oder Branchengruppe kann Antr\u00e4ge stellen.<br \/>\nb. Antr\u00e4ge sollen sp\u00e4testens 16 Tage vor der VV dem Sekretariat vorliegen, pr\u00e4zise formuliert sein und alle relevanten Informationen enthalten. Sie werden vom Sekretariat in die vorl\u00e4ufige Tagesordnung aufgenommen.<br \/>\nc. Antr\u00e4ge, die nicht fristgerecht vorgelegt wurden, werden nur in dringlichen Ausnahmef\u00e4llen auf der VV behandelt.<br \/>\nd. Antr\u00e4ge auf Aufl\u00f6sung des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg m\u00fcssen zwei Monate vor Beschlussfassung vorliegen.<\/li>\n<li><strong>Entscheidungsfindung<\/strong><br \/>\na. Entscheidungen auf dem Plenum und der VV sollten grunds\u00e4tzlich im Konsens gefasst werden.<br \/>\nb. Sollte kein Konsens erzielt werden, k\u00f6nnen Beschl\u00fcsse auf dem Plenum mit einfacher Mehrheit und auf der VV mit 75% der Stimmen gefasst werden (Enthaltungen werden nicht ber\u00fccksichtigt).<\/li>\n<li><strong>Schlichtungsstelle<\/strong><br \/>\na. Werden Beschl\u00fcsse angefochten, wird zu diesem Zweck unter Wahrung der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit eine Schlichtungsstelle angerufen.<br \/>\nb. Die Entscheidungen des Sekretariats bzw. der Kasse betreffend fungiert die Vollversammlung des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg als Schlichtungsstelle.<br \/>\nc. Entscheidungen der VV betreffend fungiert das Regionalkomitee der Regionalf\u00f6deration Nord als Schlichtungsstelle.<br \/>\nd. Das Schlichtungsverfahren wird in folgender Form durchgef\u00fchrt:<br \/>\n\u2022 Beide Konfliktparteien benennen eine\/n Schlichter\/in, diese bestimmen eine\/n dritte\/n Schlichter\/in.<br \/>\n\u2022 Das Schlichtungsgremium h\u00f6rt beide Parteien an und entscheidet auf Grundlage der g\u00fcltigen Satzungen f\u00fcr das Allgemeine Syndikat FAU Hamburg und der FAU-IAA, sowie der Prinzipienerkl\u00e4rung der FAU-IAA.<br \/>\n\u2022 Die Entscheidung des Schlichtungsgremiums ist bindend.<br \/>\ne. Die angefochtenen Beschl\u00fcsse gelten bis zur endg\u00fcltigen Entscheidung kommissarisch.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>VI Finanzierung<\/h2>\n<ol>\n<li>Die Finanzierung des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg erfolgt durch die Beitr\u00e4ge der Mitglieder. Die Kasse wird verwaltet durch eine\/n gew\u00e4hlte\/n Mandatstr\u00e4ger\/in.<\/li>\n<li><strong>H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><br \/>\na. Der monatliche Mitgliedsbeitrag betr\u00e4gt in der Regel 1% des Nettolohns und soll m\u00f6glichst monatlich und mindestens quartalsweise abgef\u00fchrt werden.<br \/>\nb. Mehrzahlung ist jederzeit m\u00f6glich; Erm\u00e4\u00dfigungen k\u00f6nnen vom Plenum beschlossen werden. Mitglieder in Haft sind von der Beitragszahlung befreit.<\/li>\n<li><strong>Verwendung<\/strong><br \/>\na. Ein Teil der Mitgliedsbeitr\u00e4ge ist von der Kasse an die Regionalf\u00f6deration Nord und die FAU-IAA weiterzuleiten. Die H\u00f6he dieses Anteils wird auf dem entsprechenden Delegiertentreffen (Regionaltreffen bzw. Kongress) festgelegt.<br \/>\nb. Der Rest der Mitgliedsbeitr\u00e4ge verbleibt im Verm\u00f6gen des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg.<\/li>\n<li><strong>Pr\u00fcfung<\/strong><br \/>\nDie Buchf\u00fchrung der Kasse wird einmal j\u00e4hrlich von einem eigens zu bildenden Mitglieder-Ausschuss (mindestens 2 Personen) gepr\u00fcft. Auf Beschluss der VV kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Kassenpr\u00fcfung durchgef\u00fchrt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>VII Solidarit\u00e4tsleistungen<\/h2>\n<ol>\n<li><strong>Tatkr\u00e4ftige Solidarit\u00e4t<\/strong><br \/>\nDie St\u00e4rke und Durchsetzungsmacht des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg in ihrem Kampf um bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen fu\u00dft im Wesentlichen auf dem Engagement ihrer Mitglieder. Sp\u00e4testens wenn das Allgemeine Syndikat FAU Hamburg erkl\u00e4rterma\u00dfen in einen Arbeitskampf eintritt, ist jedes Mitglied verpflichtet, Einsatz f\u00fcr die gemeinsame Sache zu zeigen und Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen.<\/li>\n<li><strong>Rechtsschutz<\/strong><br \/>\na. In juristischen Streitf\u00e4llen, die aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis und der gewerkschaftlichen Aktivit\u00e4t entstehen, gew\u00e4hrt das Allgemeine Syndikat FAU Hamburg dem einzelnen Mitglied Rechtsschutz. Die Art und Weise der Unterst\u00fctzung wird durch das Plenum festgelegt.<br \/>\nb. Rechtsschutz wird nicht gew\u00e4hrt, wenn der Rechtsstreit oder Arbeitskampf bereits vor Eintritt in die FAU-IAA bestand und\/oder absehbar war. Das Plenum kann Ausnahmen beschlie\u00dfen.<br \/>\nc. Gehen die inhaltlichen und finanziellen Anforderungen \u00fcber die Kr\u00e4fte des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg hinaus, wendet sich das Sekretariat an die Regionalkommission Nord.<\/li>\n<li><strong>Gema\u00dfregeltenunterst\u00fctzung<\/strong><br \/>\nSollte ein Mitglied Opfer von Sanktionen seines Arbeitgebers werden, tritt der Rechtsschutz ebenso in Kraft.<\/li>\n<li><strong>Streikunterst\u00fctzung<\/strong><br \/>\na. Die finanzielle Unterst\u00fctzung der in Arbeitsk\u00e4mpfe verwickelten Mitglieder erfolgt durch eine Umlage aller Mitglieder.<br \/>\nb. Bevor ein Arbeitskampf des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg aus finanziellen Gr\u00fcnden abgebrochen werden muss, ruft das Sekretariat zun\u00e4chst die Regionalf\u00f6deration Nord zur Solidarit\u00e4t auf.<br \/>\nc. Das Allgemeine Syndikat FAU Hamburg ist ihrerseits nach Solidarit\u00e4tsaufrufen von FAU-Syndikaten verpflichtet, im Rahmen ihrer M\u00f6glichkeiten praktische und finanzielle Solidarit\u00e4t zu leisten.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>VIII Schlussbestimmungen<\/h2>\n<ol>\n<li>Diese Satzung wurde am 27.01.2009 auf einer regul\u00e4ren Vollversammlung des Allgemeinen Syndikats FAU Hamburg angenommen und tritt unverz\u00fcglich in Kraft.<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen sind gem\u00e4\u00df Abschnitt V m\u00f6glich.<\/li>\n<li><strong>Anh\u00e4nge<\/strong><br \/>\na. Anhang: Satzung der Regionalf\u00f6deration Nord in der FAU-IAA<br \/>\nb. Anhang: Prinzipien, Statuten, Finanzrichtlinien und Arbeitskampfrichtlinien der FAU-IAA<br \/>\nc. Neumitgliedern wird au\u00dferdem die Lekt\u00fcre der folgenden Brosch\u00fcren empfohlen:<br \/>\n\u2022 \u201eOrganisationshandbuch Syndikate \u2013 Grundlagen zum Aufbau von FAU- Syndikaten\u201c (FAU Frankfurt, 2007)<br \/>\n\u2022 historische \u201ePrinzipienerkl\u00e4rung des Syndikalismus\u201c (R. Rocker, 1919).<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>als PDF Satzung des Allgemeinen Syndikats der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union Hamburg I Grundlagen Das Allgemeine Syndikat FAU Hamburg ist eine Gewerkschaft. Das Allgemeine Syndikat FAU Hamburg bildet mit anderen, ihrerseits unabh\u00e4ngigen Gewerkschaften (Syndikaten) die F\u00f6deration Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU-IAA). 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