Gewerkschafts-Verbot der FAU Berlin

„Unterstützt ver.di Gewerkschaftsverbote?“

Unter dem Motto „Unterstützt ver.di Gewerkschaftsverbote?“ fand am Freitag früh eine Kundgebung der Basisgewerkschaft ‚Freie ArbeiterInnen Union‘ (FAU) vor der Hamburger ver.di-Zentrale am Besenbinderhof statt.

Hintergrund der Aktion ist ein Urteil des Berliner Landgerichts vom 5. Januar 2010, durch welches der FAU-Berlin die Tariffähigkeit und damit das Recht abgesprochen wird, Arbeitskämpfe zu führen. Zugleich wird ihr untersagt, sich weiterhin ‚Gewerkschaft‘ oder ‚Basisgewerkschaft‘ zu nennen. Nach Ansicht der FAU ist dies ein „faktisches Gewerkschaftsverbot“.

Das Urteil ist der vorläufige Höhepunkt eines Arbeitskampfes im Berliner Kino ‚Babylon‘. Beschäftigte dieses halb-kommunalen Kinos, das vom Berliner Senat jährlich mit über 300.000 EUR gefördert wird, wollten gewerkschaftlich aktiv werden, dabei aber über ihre Belange selbst entscheiden können – deshalb organisierten sie sich in der basisdemokratischen FAU. Die Geschäftsführung des Babylon Kinos weigerte sich jedoch, mit der FAU zu verhandeln. Statt dessen schloss sie – vermittelt durch die regierende Linkspartei – einen Tarifvertrag mit ver.di ab. „Ohne Verankerung im Betrieb war das Ergebnis der Verhandlungen von ver.di mit der Geschäftsführung ein Gefälligkeitstarifvertrag, deutlich unter dem eigenen Flächentarif“, so die Einschätzung der FAU-Berlin.

Aber damit nicht genug: Inzwischen hat die Babylon-Geschäftsführung beantragt, gegen die FAU-Berlin ein Ordnungsgeld (bis zu 250.000 Euro) oder ersatzweise Haft für ihr Sekretariat (bis zu sechs Monaten) zu verhängen. Sie habe gegen das Verbot verstoßen und sich weiterhin „sinngemäß“ als Gewerkschaft präsentiert. Aktive der FAU-Berlin sehen sich aufgrund ihrer Arbeit akut von einer Gefängnisstrafe bedroht. „Jetzt geht es an die menschenrechtliche Substanz“, so die FAU-Berlin.

Mit ihrer Aktion will die FAU-Hamburg ver.di auffordern, zum Urteil des Berliner Landgerichts Stellung zu nehmen und sich klar gegen jede Art von Verbot gewerkschaftlicher Tätigkeit zu positionieren, wie es z.B. der AK Internationalismus der IG-Metall Berlin bereits getan hat (vgl. http://www.labournet.de/igm-akint.berlin/dokumente/Soli-Erklaerung%20fuer%20FAU.pdf).

Weitere Infos, mehr Hintergrund: www.fau.org/verbot